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"Die Vorsorgeverfügung kann nur wirksam werden, wenn sie auch gefunden wird!"
 


Wir sorgen dafür, dass Ihre Vorsorgeverfügungen rund um die Uhr kostenfrei und datengesichert von den Krankenhäusern und Gerichten abgefragt werden können.

Seit Frühjahr 2005 verfügen alle 699 Amtsgerichte, 116 Landgerichte, 20 Oberlandesgerichte, 3.864 Krankenhäuser deutschland
weit über einen vertraulichen Zugangscode zur VERFÜGUNGSDATENBANK der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG.

Dadurch sind die Richter vor Anordnung einer Betreuung oder Übertragung des Sorgerechts rund um die Uhr in der Lage, bei der VERFÜGUNGSDATEN-BANK online abzufragen. 

Mit der Online-Abfrage zur Patientenverfügung erhalten die Krankenhäuser behandlungsrelevante Informationen, die dem Willen des Patienten entsprechen. Ebenso kann das Vorliegen einer Organverfügung geprüft werden.

Jeder Kunde erhält einen persönlichen DVZ - Notfallausweis!
Dieser DVZ - Notfallausweis zeigt die eingestellten Verfügungen mit den Kontaktdaten der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG. Der DVZ - Notfallausweis sollte deshalb stets bei den persönlichen Unterlagen wie Personalausweis und Krankenkarte, etc. mitgeführt werden.

Mit unserem Service helfen wir den Ärzten, den Willen des Patienten zu erfahren. Wir können die Ärzte nicht zwingen, diesen kostenfreien Service in Anspruch zu nehmen.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei Nichtbeachtung des DVZ - Notfallaus-weises für den Arzt die Gefahr besteht, wegen Körperverletzung strafrechtlich belangt zu werden.

Für die Krankenhausverwaltung besteht in diesem Fall das Risiko, dass bei bewusster Nichtbeachtung des Patientenwillens eine aufgedrängte Behandlung vorliegt. Sie hat nach der Rechtsprechung damit kein Recht diese Leistung gegenüber dem Patienten/Versicherungsnehmer abzurechnen.

Wir haben natürlich keinen Einfluss auf diese Organisationen, gehen jedoch davon aus, dass im Interesse des Patienten, bzw. Versicherungsnehmers entsprechend gehandelt wird. W
ir freuen uns, dass unser Service nachweisbar von immer mehr Krankenhäusern angenommen wird.

Sie können Ihre schon vorhandenen Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügungen, Patienten-verfügungen, Organverfügungen und Trauerverfügungen in die VERFÜGUNGSDATENBANK aufnehmen lassen.

Sollten Sie noch keine Vorsorgeverfügungen haben, geben wir Ihnen gern Unterstützung mit juristisch abgesicherten Formularen, die auf den bewährten MEGO-Vorsorgebüchern basieren und ständig an die Rechtslage angepasst werden.

Bei Eintragung mit Archivierung Ihrer Verfügungen verwahren wir die Originale Ihrer Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügungen, Patientenverfügungen, Organverfügungen und Trauerverfügungen in unserem Tresor, verarbeiten diese elektronisch und stellen diese datengesichert in die VERFÜGUNGS-DATENBANK ein.

Mit Ihrem DVZ - Notfallausweis, das Sie von uns erhalten und immer bei sich tragen sollten, weiß der Arzt und das Krankenhaus im Ernstfall, dass Sie Ihre Patientenverfügung in der VERFÜGUNGS-DATENBANK der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG archiviert haben.

Die Ärzte in den Krankenhäusern erhalten damit die Möglichkeit, den Willen unserer Kunden kurzfristig zu erforschen.

Auf Anfrage des Vormundschaftsgerichtes bzw. Krankenhauses können diese, je nach den technischen Möglichkeiten dieser Häuser, die Verfügung als elektronisches Dokument sofort ausdrucken oder Sie erhalten es als Fax oder Email übersandt.





Die 10 wichtigsten Gründe

für eine Hinterlegen in der VERFÜGUNGSDATENBANK

 


1.   Rechtssichere Formulare

2.   Registrierung sämtlicher
      Vorsorgedaten

3.   Archivierung Ihrer
      Originaldokumente

4.   Elektronische Verarbeitung der
      Dokumente und Datensicherung
      als PDF-Dokumente

5.   Achivierung der elektronischen
      Dokumente in der
      Online-Datenbank

6.   Persönlicher Notfallausweis, der
      Auskunft gibt, welche
      achivierten Dokumente online
      abgerufen werden können

7.   Technische Sicherstellung des
      Zugangs zu Ihren Dokumenten
      für deutsche Gerichte und
      Krankenhäuser rund um die Uhr

8.   Änderungen in den hinterlegten
      Dokumenten sind jederzeit und
      umgehend möglich

9.   Rechtssicherehit ist gewährt
     
durch fachkompetente
      Rechtsanwälte

10. Das Formular für
      Patientenverfügung ist in den
      Weltsprachen abrufbar.


 

Für Fragen steht Ihnen unsere
Info-Hotline 01805/161516*
von Montag bis Donnerstag
von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag bis 12.00 Uhr gerne zur Seite.

*(0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichender Mobilfunktarif.
Ein Service der dtms GmbH)