Das Leben ist zu kostbar,
um es dem Schicksal zu überlassen.
W. Moers
Allgemeine Geschäftsbedingungen der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG für die Einstellung von sachlichen und persönlichen Daten in die VERFÜGUNGSDATENBANK der DVZ AG
- Die DVZ AG verpflichtet sich, die Daten und Hinweise entsprechend dem jeweiligen Aufnahmeantrag in die Datenbank der DVZ AG nach Lastschrifteinzug einzustellen. Für Form und Inhalt der eingestellten Informationen übernimmt die DVZ AG keine Haftung.
- Von dem Kunden gewünschte Änderungen der Hinweise im sachlichen und personellen Bereich sowie Löschung der gespeicherten Daten werden nach schriftlicher Mitteilung unverzüglich bearbeitet.
- Nach dem Zahlungseingang erfolgt unverzüglich die Freischaltung der Hinterlegung und der Kunde erhält eine Bestätigung inkl. Eintragungsnachweis zur Kontrolle und für seine persönlichen Akten.
- Wenn kein entgegengesetzter Wille geäußert wird, ist davon auszugehen, dass die bereits hinterlegten Verfügungen ihre Wirksamkeit behalten und eine Verlängerung der Eintragungen um jeweils weitere 3 Monate (Vorsorgepaket 1 und 2)/12 Monate (Vorsorgepaket 3) zu den vereinbarten Vorsorgebeiträgen (Preistabelle 2007) gewünscht wird. Unberührt bleibt die gesetzliche Regelung, dass jede Einzel-verfügung zu jeder Zeit widerrufen werden kann. Mit Eingang des schriftlichen Widerrufs erfolgt die Austragung der Daten aus der Datenbank. Verstirbt der Kunde, so endet der Auftrag zur Verfügungshinterlegung automatisch. Zahlungseinstellung erfolgt zum Ende des jeweiligen Auftragsturnus.
- Die DVZ AG verpflichtet sich, die erhobenen persönlichen Daten ausschließlich zur Erfüllung der Aufgaben der DVZ AG zu nutzen und nicht an Dritte, die nicht unmittelbar mit dem Aufgabenbereich der DVZ AG zusammenhängen, weiterzugeben.
- Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Die Kosten einer erfolglosen Lastschrift trägt der Kunde.
- Zur Sicherung der Kundendaten verpflichtet sich die DVZ AG, die Daten an die Stiftung VorsorgeDatenbank zu übergeben.
- Gerichtsstand ist Dresden.
Dresden, den 01.12.2006
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