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Was ist der Dokumentensuchservice
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Was ist der Dokumentensuchservice?

Anmeldung
Bevor Sie eine Suche in der VERFÜGUNGS-DATENBANK starten können, müssen Sie Ihre Berechtigung nachweisen.
Dazu geben Sie Ihren erhaltenen Benutzernamen und das dazugehörige Passwort in die  entsprechenden Felder ein und klicken auf 'Einloggen'. 

Sie haben noch keinen Zugang?
Falls Sie ebenfalls einen Zugang zu diesem Service möchten, füllen Sie bitte das Registrierungsformular aus.

Dann registrieren Sie sich bitte
hier.
Wir prüfen, ob wir Ihnen eine Autorisierung geben dürfen. Bei positiver Prüfung, schicken wir Ihnen Ihre Zugangsdaten zu.

Nachfolgende Institutionen können eine Autorisierung erhalten:

  • Krankenhäuser und sonstige klinische Einrichtungen für die Patientenverfügung und Organverfügung,
  • Amtsgerichte (Vormundschaftsgerichte), Landgerichte sowie Oberlandesgericht und der BGH für die Betreuungsverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Sorgerechtsverfügung
  • Bestattungsinstitute für die Trauerverfügung.

Aktivierung bei vorregistrierten Institutionen
Oben genannte Institutionen erhalten von der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG ein Fax oder E-Mail mit einem Aktivierungscode. Mit diesem Aktivierungscode können sich die Institutionen den Zugang freischalten lassen.
Anschließend kann die Institution ihre gespeicherten Daten überprüfen und die Freischaltung des Zugangs beantragen. Die Zugangsdaten wurden bereits allen Amtsgerichten und Krankenhäusern zugesandt.

Suchmöglichkeit
Hier können Sie abrufen, ob von einem Ihrer Patienten, Klienten oder Betreuten eine Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung, Organverfügung oder eine Trauerverfügung hinterlegt wurde.

Um den Service in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie einen Zugang mit Passwort über die DVZ AG.

Hinweis:
Damit Sie die Suche starten können, müssen Sie sich autorisieren! Damit wird  sicher-gestellt, dass Sie berechtigt sind, die Daten gesichert einsehen zu dürfen.

Wenn Sie sich eingeloggt haben, können Sie nach einer bestimmten Person suchen. Dazu benötigen Sie nachfolgende Informationen:

Variante 1:
Nachname, Vorname, Geburtsdatum
Bei der ersten Möglichkeit suchen Sie mit der Kombination des Nachnames, des  Vornamens und des Geburtsdatums. Diese drei Angaben müssen gemacht werden, da  sonst kein Such-ergebnis geliefert wird. Optional können Sie noch zusätzlich den Geburtsort angeben, falls er Ihnen bekannt ist.

Variante 2:
Achtung:
Die Abfrage der Passdokumentendaten ist aus datenschutzrechtlichen Gründen deaktiviert.

Variante 3:
Krankenversicherungsnummer

Hier haben Sie die Möglichkeit über die Kranken-versicherungsnummer die Person ausfindig zu machen. Wenn die Person in der Datenbank  eingetragen ist, erhalten Sie ein Suchergebnis.

Suchergebnis
Das Suchergebnis zeigt Ihnen an, ob die Person gefunden wurde und welche Dokumente für diese Person hinterlegt wurden.
Falls Dokumente in der VERFÜGUNGSDATENBANK zu dieser Person vorhanden sind, werden Ihnen diese angezeigt.

Kostenfreier Service
Die kostenfreie Abfragemöglichkeit ist ein Service der DVZ - Deutschen Verfügungszentrale AG, die zur Durchsetzung der persönlichen Vorsorge-verfügungen dienen.

Die DVZ AG hat alle Krankenhäuser informiert und ihnen das vertrauliche Passwort zur Abfrage zugestellt.
Sollen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen erfolgen, muss der Arzt nach dem Willen des Patienten handeln. Ist der Patient nicht ansprechbar, muss der Arzt den Willen des Patienten erforschen. Dabei ist er gehalten, den Service der der DVZ AG zu nutzen, da er so auf einfachem Weg über das Internet erfahren kann, ob der Patient eine Patientenverfügung in der VERFÜGUGNSDATENABNK hinterlegt hat und welche verbindlichen Verfügungen vorliegen.
Ebenso kann das Vorliegen einer Organspendeverfügung geprüft werden.

Alle Vormundschaftsgerichte verfügen ebenfalls über den vertraulichen Zugangscode zur VERFÜGUNGSDATENBANK der DVZ-Deutschen Verfügungszentrale AG.
Sie sind gehalten, gemäß § 12 FGG zu prüfen, ob vor der Betreuerbestellung eine Vorsorge-vollmacht oder Betreuungsverfügung verfasst wurde.

Neben dem Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, in dem diese Vorsorge-verfügungen auch registriert werden können, bietet die zusätzliche Abfrage in der VERFÜGUNGSDATENABNK größere Sicherheit.
Ebenso kann über www.dvzag.de abgeklärt werden, ob eine Sorgerechtsverfügung verfasst wurde, damit die entsprechenden gerichtlichen Entscheidungen getroffen werden können. Diese Abfrage ist auch unter gegebenen prozessualen Voraussetzungen den Familiengerichten möglich

Die DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG bietet zukünftig allen Bestattungsinstituten an, die Trauerverfügung ihrer Vertragspartner über www.dvzag.de einzusehen, damit die gewünschten Maßnahmen ergriffen werden können.

Vorlage der Dokumente innerhalb von 24 Stunden
Die DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG garantiert die Vorlage der Dokumente daten-gesichert als pdf-Dokument der berechtigt anfragenden Institution kostenfrei innerhalb von 24 Stunden.

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