Für Fragen steht Ihnen unsere Info-Hotline 01805/161516* *(0,14 €/Min. aus dem dt. Festnetz, abweichender Mobilfunktarif. |
Die DVZ - Deutsche Verfügungs-zentrale AG wurde im Frühjahr 2004 in Dresden durch die Rechtsanwälte JUDr. Heinrich Meyer-Götz und Karin Meyer-Götz, Fachanwältin für Familienrecht und Steuerrecht (www.meyer-goetz.de) gegründet. Weitere Mitgesellschafter sind Persönlichkeiten aus dem Umfeld der SAP und andere Berufsträger. Die VERFÜGUNGSDATENBANK ist eine notwendige Ergänzung des „Zentralen Vorsorgeregisters“ der Bundesnotarkammer. Das "Zentrale Vorsorgeregister" darf gemäß § 78a Bundesnotarordnung keine Patientenverfügungen an Krankenhäuser und Ärzte weiterleiten.
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